Mandanten-Informationsbrief zum 01. Dezember 2022
1 Hinweise für Unternehmer Aktuelle Hinweise zur Gewinnermittlung Investitionsabzugsbeträge (IAB) – Frist zur Auflösung nochmals verlängert! Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurden beim IAB die Investitionsfristen noch einmal verlängert. Für IAB aus dem Veranlagungszeitraum 2017 beträgt die Investitionsfrist damit 6 Jahre. Für IAB aus dem Veranlagungszeitraum 2018 bzw. Veranlagungszeitraum 2019 sind es 5 bzw. 4 Jahre.…